Sowohl Dr. Raussen als auch Dr. Bienemann-Raussen sind zur Behandlung von Arbeitsunfällen der Berufsgenossenschaften (BG) berechtigt. Aber es sind nicht nur verletzte Arbeitnehmer, die zeitnah in der orthopädischen Praxis therapiert werden, sondern auch Kinder und Jugendliche, die während des Schulunterrichts Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates erleiden und schnellstmöglich medizinisch versorgt werden müssen.