Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer Schmerztherapie die Kosten für die Akupunkturbehandlung für Arthrose in den Kniegelenken und chronische Schmerzen in der Lendenwirbelsäule. Weitere Akupunkturbehandlungen sind von den Patienten privat zu zahlen. Da die Nadelakupunktur zur Schmerzbehandlung ein Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist, wird sie von privaten Krankenversicherungen erstattet.